Schwanger werden nach dem Referendariat – mit schlechtem Gewissen zur Planstelle?

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In jedem Ausbildungsdurchgang teilen zahlreiche fertig ausgebildete Referendarinnen und Referendare eines Lehramts am Ende des Vorbereitungsdienstes nach den Erfahrungen von Lehrer|Schüler dieselbe Befürchtung: „Wenn wir jetzt schwanger werden, habe ich denn dann wirklich keine Nachteile als angehende Lehrkraft?“ Besonders Frauen, die ja nun einmal aus naheliegenden Gründen viel unmittelbarer betroffen sind, schlagen sich oft nächtelang mit dem Gedanken herum, wie ihr künftiger Dienstherr auf eine Schwangerschaft reagieren könnte und ob sie damit eine Planstelle, die ihnen eigentlich in Aussicht steht, riskieren könnten. Wir möchten Sie daher heute mit drei Denkanstößen versorgen, die Ihnen zeigen sollen, dass Sie als Pädagogin oder Pädagoge während des Berufseinstiegs und kurz vor einer Familiengründung der beruflichen Zukunft gelassen entgegensehen sollten – und natürlich möglichst auch der privaten 🙂

>>> „Riskiere ich als Lehrerin meine Planstelle, wenn ich jetzt schwanger werde?“

Die häufigste Befürchtung, die Lehramtsreferendarinnen während des Lehrer|SchülerCoachings im Vorbereitungsdienst äußern, ist die, dass sie benachteiligt werden könnten, wenn sie rund um die Planstellenvergabe für Lehrkräfte schwanger werden sollten. Sie fragen sich, ob sie dann nicht nachrangig berücksichtigt werden, wenn sie auf Grund einer Schwangerschaft absehbar den Dienst nicht oder nur kurz antreten können. Diese Angst mag aus Sicht der angehenden Pädagogin und Mutter logisch erscheinen, sie ist jedoch pauschal unbegründet. Schon aus arbeitsrechtlicher Sicht wäre es wohl schwierig machbar, eine Bewerberin gezielt von der Planstellenvergabe auszuschließen, die streng nach Staatsnote erfolgt. Es ist klar geregelt, nach welchen Kriterien neue Lehrerstellen vergeben werden – eine Vorauswahl zum Nachteil einzelner Bewerberinnen oder Bewerber nach dem Filter einer bestehenden oder beabsichtigten Schwangerschaft, generell nach Geschlecht, Familienstatus, Herkunft oder Religion wäre sexistisch und/oder rassistisch und daher aus ethisch-moralischer Sicht nicht zu verantworten – und sicherlich auch nicht in juristischer Hinsicht.

Lehrer|Schüler - Beratung für Schulleitungen | lehrerschueler.de
Lehrer|Schüler – Beratung für Schulleitungen | lehrerschueler.de

Doch dann denken Sie als betroffene Leserin jetzt vielleicht weiter: „Schön und gut, aber wie wird denn die neue Schule dann reagieren, wenn ich mich in die Elternzeit verabschiede, bevor ich überhaupt meinen Dienst als Lehrkraft angetreten habe? Bin ich dann nicht von vornherein ‚unten durch‘?“ Auch diese Befürchtung möchten wir als überzogen zurückweisen. Der beste Gefallen, den Sie Ihrer neuen Schule tun können, ist, sie rechtzeitig über Ihre besonderen Umstände zu informieren – verhindern kann und wird sie diese ohnehin nicht. Die Schaffung von Planungssicherheit – dazu trägt auch die frühzeitige Mitteilung über absehbare Veränderungen bei – ist der wichtigste Aspekt, um eine Schule professionell führen zu können. Wenn man nur rechtzeitig davon weiß, kann man von Seiten der Schulleitung fast jede Unwägbarkeit planerisch berücksichtigen oder wenigstens eine kreative Lösung finden. Eventuell kommt Ihre Abwesenheit der Schule ja sogar ganz gelegen, um die ein oder andere „Delle“ in den bisherigen Planungen auszugleichen – beispielsweise, wenn andere Kolleginnen und Kollegen dringend mit mehr Stunden versorgt werden müssen, weil sie in Teilzeit aufstocken möchten oder weil eine andere Lehrkraft aus deren Elternzeit zurückkommt und diese nun in beträchtlichem Maß „eingebaut“ werden muss.

>>> Gesunder Egoismus als schwangere Referendarin im Lehramt – denken Sie auch an sich!

Lehrer|Schüler - Beratung für Lehramtsreferendare | lehrerschueler.de
Lehrer|Schüler – Beratung für Lehramtsreferendare | lehrerschueler.de

Es ist ein menschlich feiner Zug, wenn Sie als Referendarin bei dem Gedanken an die eigene Schwangerschaft sorgsam abwägen und dabei auch die Belange der neuen Schule berücksichtigen wollen. Doch wir von Lehrer|Schüler plädieren an dieser Stelle ganz klar dafür, dass Sie als Lehrkraft in anderen Umständen auch einmal ganz massiv an sich denken. Eine Schwangerschaft ist für jeden Menschen so in etwa das größte Abenteuer, das das Leben zu bieten hat. Wie Sie wissen, sind Schwangerschaften nicht planbar und bei allem pädagogentypischen Organisationsehrgeiz und bei aller Mühe, die Sie sich geben, alles richtig zu machen, liegt es letztendlich nicht in Ihren Händen, wie sie genau verläuft und ob am Ende alles gutgeht. Daher sollten Sie sich als schwangere Lehrerin zunächst einmal selbst die Nächste sein – stellen Sie Ihr Wohlergehen und das Ihres ungeborenen Kindes über alle beruflichen Überlegungen!

Worin kann dieser angebrachte gesunde Egoismus nun also konkret bestehen? Es geht hierbei nicht um eine rücksichtslose Ellbogenmentalität, sondern um eine gezielte Prioritätensetzung, wann immer es sinnvoll erscheint. Das bedeutet: Vertretungsstunden, also letztlich unbezahlte Mehrarbeit, leisten Sie so ab, dass Sie sich nichts vorzuwerfen haben. Aber sicher nicht mit intensiver und zeitaufwändiger Vorbereitung. Trauen Sie sich „Türschwellenpädagogik“ zu – Sie sind schließlich ausgebildete Lehrkraft! Ihren regulären Unterricht sollten Sie nicht – wie möglicherweise bisher – mit unangebrachtem Perfektionismus ableisten, sondern solide 08/15-Unterrichtsstunden bieten, den Sie notfalls auch „aus dem Ärmel schütteln“ können, wenn es sein muss. Vertrauen Sie auf Ihre Erfahrung und auf Ihr Können als Pädagogin! Und: Wenn es Ihnen so schlecht geht, dass Sie nicht arbeiten können, bleiben Sie zu Hause! Seien Sie bei der Beurteilung Ihrer gesundheitlichen Verfassung zudem kulant mit sich selbst – Sie wollen nicht nachher, wenn etwas Schlimmes passiert ist, feststellen müssen, dass Sie sich und Ihrem Kind zu viel zugemutet haben!

>>> Warum Ihre Schulleitung mit Ihrer Schwangerschaft als Lehrerin zurechtkommen muss

Machen Sie sich als schwangere Lehrkraft bloß nicht zu viele Gedanken um Ihre Schulleitung! Sie wären überrascht, wie wenig sich eine Direktorin oder ein Direktor letztlich gedanklich mit Ihnen befasst, sobald Sie die Neuigkeit des baldigen Nachwuchses in Ihrem Lehrerhaushalt verkündet haben. Eine Schwangerschaftsanzeige ist aus Sicht der Führung der Schule zunächst einmal eine weitere organisatorische Aufgabe – die, ganz nebenbei, zum täglichen Brot einer Schulleitung gehört. Die Einsatzplanung des Lehrkörpers ist die Kernkompetenz einer Schulleiterin oder eines Schulleiters – oder sollte es zumindest sein. Was viele Lehrkräfte überschätzen, ist die eigene Unentbehrlichkeit im System Schule. Bedenken Sie: Wenn Sie einen gesundheitlichen Notfall hätten, müsste die Schule auch von heute auf morgen ohne Sie auskommen. Und sie würde es auch unproblematischer tun als Sie es sich vielleicht eingestehen.

Lehrer|Schüler - Beratung für Lehrerinnen und Lehrer | lehrerschueler.de
Lehrer|Schüler – Beratung für Lehrerinnen und Lehrer | lehrerschueler.de

Davon abgesehen findet Lehrer|Schüler, dass die Personaldecke durch die verantwortlichen Stellen eben so ausgestaltet sein muss, dass unbedingt auch ein Puffer für unvorhergesehene Ereignisse eingeplant ist. Unternehmen in der freien Wirtschaft bilden zu diesem Zweck beträchtliche Rücklagen und was das „Humankapital“ in der Schule angeht, ist der Dienstherr zusammen mit der Schulleitung gefordert, eine entsprechende Personalausstattung sicherzustellen. Kurz gesagt: Es ist nicht Ihr Problem als „einfache Lehrkraft“, wenn Sie Ihrem guten Recht auf unbeeinflusste Familienplanung nachgehen – also machen Sie es auch nicht zu Ihrem! Eine wirklich fähige Schulleiterin oder ein wahrlich kompetenter Schulleiter wird das auf ihn zukommende Problem als Herausforderung sehen, die es zu meistern gilt. In jeder Krise steckt eine Chance und es besteht bei Ihrer schwangerschaftsbedingten Abwesenheit zum Beispiel auch die Gelegenheit, organisatorisch fortan andere Wege zu gehen, neue Teams zu bilden und die Aufgabenverteilung im Lehrerkollegium grundlegend zu überdenken. Insofern besteht nun wirklich gar keine Grund, sich als schwangere Referendarin oder Lehrerin unnötig einen Kopf zu machen – verwenden Sie diese Zeit lieber dafür, sich auf den Familiennachwuchs zu freuen!

>>> Passende Beratungsangebote von Lehrer|Schüler


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