Sollten Lehrerinnen und Lehrer eigenes Geld in die Schule mitbringen?

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Sollten Lehrerinnen und Lehrer eigenes Geld in die Schule mitbringen? Klar doch – schließlich hat der Hausmeister immer so leckere belegte Brötchen in der Pause… Aber Spaß beiseite: Natürlich soll es hier nicht um das tägliche Kleingeld für den Pausenverkauf gehen, sondern um die grundsätzliche und unter Lehrkräften oft heiß diskutierte Frage, ob man als Lehrerin oder Lehrer eigenes Geld in Unterrichtsmaterialien und die Ausstattung für das Klassenzimmer investieren sollte. Auch auf Lehrer|Schüler wird uns diese Frage immer wieder gestellt, zum Beispiel im Zusammenhang mit unseren Coachings bei schwierigen Situationen im Berufsalltag von Pädagoginnen oder Pädagogen im Schuldienst oder der schwierigen Frage nach der Work-Life-Balance bei Lehrerinnen und Lehrern.

>>> Warum Lehrerinnen und Lehrer kein privates Geld für Schulmaterialien verwenden sollten

Die Argumente beider Seiten sind wohl nachvollziehbar. Betrachten wir zunächst diejenigen der “Nein”-Fraktion. Grundsätzlich ist der Fall ja klar: Was der Arbeitgeber nicht bereitstellt, wird für die ordnungsgemäße Erfüllung der Dienstpflichten als Lehrkraft nicht gebraucht, und umgekehrt: Was wirklich benötigt wird, wird auch bezahlt. Beispielsweise unter Finanzbeamten (die den Lehrkräften ja gern die berufsbedingten Ausgaben zusammenkürzen) käme keiner je auf die Idee, eigene Stifte, eigenes Papier oder – bei Lehrern immer noch fast selbstverständlich – seinen eigenen Computer zu kaufen und ins Büro mitzubringen.

Lehrer|Schüler - Beratung für Lehrerinnen und Lehrer | lehrerschueler.de
Lehrer|Schüler – Beratung für Lehrerinnen und Lehrer | lehrerschueler.de

Das Gleiche gilt für praktisch alle Nichtselbstständigen, mit wenigen traditionellen Ausnahmen (so benutzen Köche und Frisöre gern ihre eigenen Schneidwerkzeuge). Wer als Lehrerin oder Lehrer bereit ist, den Arbeitsplatz auf eigene Kosten auszustatten, nimmt außerdem in Kauf, “die Preise zu verderben”. Er nötigt seine Kolleginnen und Kollegen indirekt, ebenfalls privates Geld einzusetzen, und schnell heißt es dann: “Kollege XY hat damit kein Problem, warum stellen Sie sich so an?” Sieht man sich dann mit seiner Haltung im Kollegium in der Minderheit, gerät man schnell unter Rechtfertigungsdruck. Auch dieses Problem schildern unsere Kundinnen und Kunden häufig, wenn sie sich bei Lehrer|Schüler beraten lassen, beispielsweise zum Thema „Lehrergesundheit und Work-Life-Balance für Lehrkräfte“.

>>> Ein eindeutiger Fall? – Sollten Lehrerinnen und Lehrer privat nichts für die Schule ausgeben?

Lehrer|Schüler - Beratung für Lehramtsreferendare | lehrerschueler.de
Lehrer|Schüler – Beratung für Lehramtsreferendare | lehrerschueler.de

Doch die andere Seite hat natürlich auch gewichtige Argumente. Zunächst liegt das Problem durchaus etwas tiefer als auf der Kollegenebene. Träger des Sachaufwands in den Schulen ist nämlich meist die Kommune. Und was fehlt den meisten Kommunen in Deutschland? Richtig: Geld. Nun kann eine Lehrerin oder ein Lehrer natürlich diesen Mangel nicht ausgleichen und soll das auch nicht tun. Dennoch kann es sinnvoll sein, etwas mehr zu investieren als der Schulträger bereit ist auszugeben. Fangen wir mit dem Klassenraum an: Ein paar Topfpflanzen, hübsche Poster und anderer Raumschmuck tragen zu einer entspannten Atmosphäre bei, in der Lehrende und Lernende sich wohlfühlen. Da sind wir schnell wieder bei den oben angesprochenen Grundschullehrkräften. Weil an den Grundschulen die Klassenlehrkraft die meiste Zeit mit der Klasse verbringt, hält sie sich auch meist im gleichen Klassenzimmer auf. Der Wunsch, diesen Raum dann ansprechend zu gestalten, ist verständlich. Außerdem ist bekanntlich das Klassenzimmer der “dritte Pädagoge“.

Doch auch Lehrkräfte außerhalb der Grundschule stehen immer wieder vor der Frage, ob sie private Mittel einsetzen sollen. Sei es ein interessantes Experiment, für das man einige Materialien kaufen müsste, sei es das arbeitserleichternde vorgefertigte Material, das in der Lehrerbibliothek nicht vorhanden ist – beides ist oft schneller und stressfreier selbst besorgt als umständlich beantragt (sofern man es überhaupt bekommt). Dennoch gilt: Versuchen sollte man es immer! Nur wenn man Mängel in der Ausstattung kennt und sie immer wieder anspricht, kann man langfristig Änderungen erreichen. Gern beraten wir von Lehrer|Schüler Sie daher auch zum Thema „Wie trete ich als Lehrerin oder Lehrer gegenüber meinen Vorgesetzten auf?

Nicht zuletzt ist die Arbeit einer jeden Lehrkraft in erster Linie Beziehungsarbeit. In diesem für städtische Kämmerer und durchschnittliche Leserbriefschreiber nur schwer fasslichen Bereich wird es oft notwendig sein, sich über das vom Schulträger vorgesehene Maß hinaus zu engagieren. Eigene Mittel für schulische Belange aufzuwenden kann natürlich auch mehr bedeuten als Dinge zu kaufen – auch aufgewendete Zeit ist ein wertvolles Gut. Hier muss jede Lehrerin und jeder Lehrer sorgfältig kalkulieren, ob das „Preis-Leistungs-Verhältnis“ stimmt – wir haben daher einmal eine recht detaillierte Berechnung zur vermuteten und tatsächlichen Lehrerarbeitszeit angestellt, die Sie bei einer realistischen Einschätzung des von Ihnen als Lehrkraft für die Schule geleisteten Aufwands unterstützen soll.

>>> Homeschooling und Distanzunterricht – ein leidiges Thema?

Grundsätzlich ist das Thema dieses Artikels, die Trennung von Privatem und Beruflichem als Lehrkraft auch in finanzieller Hinsicht, natürlich ein Dauerbrenner. Momentan wird es aber noch verschärft durch den auf immer noch unabsehbare Zeit notwendigen Distanzunterricht, den die Corona-Pandemie mit sich gebracht hat. Hier stellt sich für Lehrerinnen und Lehrer noch drängender als bisher die Frage, wie weit sie bei privat finanzierten Investitionen für die Schule gehen sollten, um sich die notwendige Ausstattung im Homeoffice zusammenzustellen.

Lehrer|Schüler - Beratung für Schulleitungen | lehrerschueler.de
Lehrer|Schüler – Beratung für Schulleitungen | lehrerschueler.de

Wer mehr als nur gelegentlich online unterrichtet (gemeint ist „echter“ Unterricht per Videokonferenz), der wird bald feststellen, dass ein Notebook mit eingebauter Kamera und ein Mikrofon keine ausreichende Ausstattung für diesen Zweck darstellen. Das gilt meist auch für Lehrerinnen und Lehrern dienstlich zur Verfügung gestellte Geräte, die oft den Arbeitsschutzbestimmungen nicht genügen. Schnell ist man dann bei einem guten Mikrofon, einem größeren Bildschirm und eventuell auch einer Dokumentenkamera angelangt und mietet – auch das haben Lehrerinnen und Lehrern schon vereinzelt getan – vielleicht sogar einen eigenen Videokonferenz-Server, um datenschutzkonform und vor allem schnell und stabil online unterrichten zu können. Was das angeht, gibt es natürlich auch clevere, kostengünstige Lösungen, zu denen wir von Lehrer|Schüler Sie gern im Rahmen unseres Coachings zu Digitalisierung und Homeschooling für Lehrkräfte beraten. Dennoch gilt es auch hier, mit Augenmaß vorzugehen und sorgfältig abzuwägen, ob einem das Ergebnis den Aufwand wert ist.

>>> Privates Geld als Lehrkraft für die Schule verwenden: Eine Sache der individuellen Abwägung

Wie sollte man als Lehrkraft nun handeln, wenn es um die Frage geht, ob man sich auch finanziell für die Schule engagiert? Es ist, wie gesagt, sicher nicht von vornherein abzulehnen, wenn Lehrkräfte “Geld an den Arbeitsplatz mitbringen”. Dennoch sollte jede Lehrerin und jeder Lehrer in der Lage sein, für sich eine klare Grenze zu ziehen. Dann kann man auch einmal in Abwandlung eines bekannten Werbeslogans gelassen sagen, “geht nicht, (und) gibt’s nicht”. Die Bereitschaft zum Einsatz eigenen Geldes unter Lehrkräften sollte nicht dazu führen, dass sich der Dienstherr oder der Schulträger entlasten können.

Eine deutliche Grenze sollte nach der Ansicht von Lehrer|Schüler zum Beispiel da erreicht sein, wo die Lehrkraft Klassenfahrten oder Schulfahrten selbst zahlen soll, und sei es nur anteilig. Für deutliche Mehrarbeit (die im Rahmen einer Klassenfahrt immer anfällt) nicht auch noch Geld zu bezahlen, sollte selbstverständlich sein! Hier hat sich in den letzten Jahren aber schon viel getan. In vielen Bundesländern gehören Klassenfahrten nicht mehr zu den Dienstpflichten. Man kann sie als Lehrerin oder Lehrer also auch ablehnen. In anderen Teilen des Landes können Fahrten nur genehmigt werden, wenn sichergestellt ist, dass die Lehrkräfte die Kosten voll erstattet bekommen. Gerade auf diesem Gebiet gilt, dass man den Kolleginnen und Kollegen nicht durch Selbstzahlung – siehe oben – in den Rücken fallen sollte, wenn eine Fahrt nicht anders möglich ist als durch einen Eigenanteil der Lehrkräfte. Dann findet die Reise eben nicht statt (Eltern haben übrigens meist mehr Verständnis für diese Maßnahme als man zunächst denken würde!).

>>> Passende Beratungsangebote von Lehrer|Schüler


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